Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB ANTAGON AG Personal Training und Therapien
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ANTAGON AG für Personal Training und Therapien Alle Dienstleistungen der ANTAGON AG bezüglich unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden.

1. Allgemeine Bestimmungen
Das Personal Training dient der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung und darf nicht als Therapie verstanden werden. Jegliche anderen Leistungen, welche ANTAGON AG anbietet werden als Therapien verstanden und durchgeführt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei einem Abonnement und Einzeltrainings, bzw. Therapien wird der vollständige Betrag entweder bar, mit Maestro-, Post-, oder Kreditkarte Vorort nach Antritt des 1. Trainings, bzw. Therapie bezahlt.

3. Haftung und Versicherung
Die Haftung für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit einem Personal Training oder einer Therapie wird ausgeschlossen. Versicherung ist Sache des Kunden. Die Mitarbeiter von ANTAGON AG Personal Training sind vollumfänglich durch die ANTAGON AG versichert.

4. Vertragsabschluss
Der Vertrag für das Personal Training Abo ist mit dem Ankreuzen und dem gegenseitigen Unterzeichnen rechtskräftig. Die AGB von ANTAGON AG werden dadurch anerkannt.

5. Abmeldungen von Terminen
Der Kunde hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Termins von diesem kostenfrei zurückzutreten. Ansonsten wird das Training bzw- die Therapie verrechnet. ANTAGON AG behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen.

6. Stellvertretung
Jeder Trainer und jeder Therapeut von ANTAGON AG hat Anspruch auf 4 Wochen Ferien im Jahr und wird in dieser Zeit durch einen anderen Trainer oder Therapeuten vertreten.

7. Diverses
Es werden grundsätzlich keine Trainings oder Therapien aus laufenden oder abgelaufenen Abonnements oder Gutscheinen zurückbezahlt. Kann ein Abonnement aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr benützt werden (Arztzeugnis vorweisen), so können die Termin zu einem späteren Zeitpunkt bezogen oder auf eine andere Person übertragen werden.

8. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

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